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   BFH, 02.04.1958 - IV 230/57 U   

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https://dejure.org/1958,1010
BFH, 02.04.1958 - IV 230/57 U (https://dejure.org/1958,1010)
BFH, Entscheidung vom 02.04.1958 - IV 230/57 U (https://dejure.org/1958,1010)
BFH, Entscheidung vom 02. April 1958 - IV 230/57 U (https://dejure.org/1958,1010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit eines Hochschullehrers als Mitglied im Juristischen Prüfungsamt als selbständige Tätigkeit und Voraussetzung der Inanspruchnahme eines ermäßigten Einkommensteuersatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 67, 52
  • DB 1958, 673
  • BStBl III 1958, 293
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.12.1956 - IV 171/55 U

    Einkommensteuererhebung auf Einkünfte eines Arbeitnehmers aus freiberuflicher

    Auszug aus BFH, 02.04.1958 - IV 230/57 U
    Die Tätigkeit des Prüfers muß dabei auch als schöpferische Tätigkeit im Sinne des Urteils des Senats IV 171/55 U vom 6. Dezember 1956 (Slg. Bd. 64 S. 338, BStBl 1957 III S. 129) angesprochen werden.
  • RFH, 07.09.1938 - IV 115/38
    Auszug aus BFH, 02.04.1958 - IV 230/57 U
    Die Tätigkeit in den Justizprüfungsämtern muß vielmehr als eine ehrenamtliche angesehen werden (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs IV 115/38 vom 7. September 1938, Reichssteuerblatt 1938 S. 1010), die weder auf dem Beamtenverhältnis des Hauptamtes noch auf einem besonderen Anstellungsverhältnis beruht.
  • BFH, 30.04.1952 - IV 73/52 U

    Vorliegen einer wissenschaftlichen Tätigkeit bei Vorlesungen an Volkshochschulen

    Auszug aus BFH, 02.04.1958 - IV 230/57 U
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil IV 73/52 U vom 30. April 1952 (Slg. Bd. 56 S. 425, Bundessteuerblatt - BStBl - 1952 III S. 165) ausgesprochen, daß eine wissenschaftliche Tätigkeit dort anzuerkennen ist, wo für die Ausübung der Tätigkeit wissenschaftliche Kenntnisse Voraussetzung sind und wo eine hochstehende qualifizierte Tätigkeit entfaltet wird, die der Forschertätigkeit vergleichbar ist.
  • BFH, 29.01.1987 - IV R 189/85

    Nebenamtliche Prüfungstätigkeit eines Hochschullehrers bei der ersten

    b) Schon früher ist entschieden worden, daß ein Professor der Rechtswissenschaft als Mitglied des Juristischen Prüfungsamtes eine selbständige Tätigkeit i.S. von § 18 EStG ausübt, die von seiner unselbständigen Tätigkeit als Hochschullehrer zu trennen ist, allerdings unter der Voraussetzung, daß der Hochschullehrer nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtet ist; falls eine solche Verpflichtung vorliege, müsse ein Dienstverhältnis zur Landesjustizverwaltung angenommen werden (BFH-Urteil vom 2. April 1958 IV 230/57 U, BFHE 67, 52, BStBl III 1958, 293).

    Diese Beurteilung der Prüfungstätigkeit liegt auch der bisherigen Rechtsprechung zugrunde, die darin eine selbständige Tätigkeit des Hochschullehrers - und der übrigen, nicht im Hochschulbereich tätigen und ihm entstammenden Prüfer - gesehen hat (BFH-Urteile vom 14. März 1958 VI 36/55 U, BFHE 66, 662, BStBl III 1958, 255; in BFHE 67, 52, BStBl III 1958, 293; in BFHE 91, 308, BStBl II 1968, 309).

  • BFH, 19.01.1968 - VI R 83/66

    Hochschullehrer - Ausschuß für ärztliche Prüfungen - Bestellung zum Mitglied -

    Da also die ärztlichen Prüfungsausschüsse keine hochschuleigenen Einrichtungen, sondern staatliche Prüfungsgremien sind, deren Mitgliedschaft die Prüfer auf Grund einer besonderen Bestellung durch das Kultusministerium erwerben, ist die Rechtslage die gleiche wie in der Entscheidung des BFH IV 230/57 U vom 2. April 1958 (BFH 67, 52, BStBl III 1958, 293), die einen ordentlichen Professor der Rechtswissenschaft betraf, der gleichzeitig Mitglied der juristischen Prüfungsämter war.
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